Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie die Vertragsbedingungen der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer ausländischen Niederlassungen.

FK AGB - Key Visual

Datenübermittlung

Datenübermittlung zwischen der Commerzbank AG, ihren ausländischen Niederlassungen und ihren konzernangehörigen Gesellschaften

Die Commerzbank AG, ihre ausländischen Niederlassungen und ihre konzernangehörigen Gesellschaften arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden eng zusammen.

In diesem Zuge übermitteln sich die Commerzbank AG sowie ihre ausländischen Niederlassungen und ihre konzernangehörigen Gesellschaften gegenseitig Daten für die Aufnahme und Durchführung der Beratung und Betreuung ihrer Kunden zur Datenverarbeitung und Nutzung bzw. stellen sich derartige Daten zum elektronischen Abruf bereit, sofern der Kunde eine entsprechende Einwilligung dazu erteilt oder eine andere Rechtsgrundlage dafür besteht.

Die an der Datenübermittlung beteiligten ausländischen Niederlassungen und konzernangehörigen Gesellschaften der Commerzbank AG sind:

  • China
    Commerzbank AG
    Filiale Peking
    Suite 2502 East Tower, Twin Towers
    B-12 Jianguomenwai Dajie
    Chaoyang District
    Peking 100022

    Commerzbank AG
    Filiale Shanghai
    37F, Shanghai World Financial Center
    100 Century Avenue
    Shanghai 200120
  • Costa Rica
    Commerz Trade Services S.A.
    Boulevard Multiplaza
    San Rafael de Escazu,
    Costa Rica
  • Frankreich
    Commerzbank AG
    Filiale Paris
    86 Boulevard Haussmann
    75008 Paris
  • Großbritannien
    Commerzbank AG
    Filiale London
    30 Gresham Street
    London EC2P 2XY
  • Italien
    Commerzbank AG
    Filiale Mailand
    Corso Europa 2
    20122 Mailand
  • Japan
    Commerzbank AG
    Filiale Tokio
    Atago Green Hills MORI Tower 40F
    2-5-1 Atago, Minato-Ku
    Tokio 105-6240
  • Luxemburg
    Commerzbank AG
    Filiale Luxemburg
    25, rue Edward Steichen
    L-2540 Luxemburg
  • Malaysia
    Commerz Trade Services Sdn. Bhd.
    Level 13, Tower 3, Avenue 7
    59200 Kuala Lumpur
    Malaysia
  • Niederlande
    Commerzbank AG
    Benelux Branch
    Claude Debussylaan 24
    1082 MD Amsterdam
  • Österreich
    Commerzbank AG
    Niederlassung Wien
    Hietzinger Kai 101-105
    1130 Wien
  • Polen
    CERI International Sp. z o.o.
    ul. Traktorowa 148/158
    91-204 Łódź
    Polen
    mBank SA
    ul. Senatorska 18, 00-950
    00-950 Warschau
  • Russland
    Commerzbank (Eurasija) AO
    Kadashevskaya naberezhnaya, 14/2
    119017 Moskau
  • Schweiz
    Commerzbank AG
    Zweigniederlassung Zürich
    Pelikanplatz 15
    8034 Zürich
  • Singapur
    Commerzbank AG
    Filiale Singapur
    71 Robinson Road, #12-01
    Singapur 068895
  • Spanien
    Commerzbank AG
    Filiale Iberia
    Paseo de la Casrellana 110
    28046 Madrid
  • Tschechische Republik
    Commerzbank AG
    Filiale Prag
    Jugoslávská 1
    12021 Prag
  • Vereinigte Staaten von Amerika
    Commerzbank AG
    Filiale New York
    225 Liberty Street
    New York, NY 10281-1050
  • Factoring
    CommerzFactoring GmbH
    Große Bleiche 35 - 39
    55116 Mainz
    Deutschland
  • Real Estate, Assets, Leasing
    Commerz Real AG
    Friedrichstraße 25
    65185 Wiesbaden
    Deutschland

Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten

Unter Umständen werden personenbezogene Daten zwischen unseren Niederlassungen und konzernangehörigen Gesellschaften grenzüberschreitend ausgetauscht und beim jeweiligen Empfänger verarbeitet. Dies erfolgt auf der Grundlage der DSGVO bzw. der jeweiligen lokalen Rechtsgrundlage und soweit zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus erforderlich der nachfolgenden Datenverarbeitungs- und Garantievereinbarung („Data Processing and Guarantee Agreement“).

Einlagensicherung

Seit 1998 existiert die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ als gesetzliche Entschädigungseinrichtung für den Bereich der privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland. Die Sicherungsgrenze dieser Einrichtung, der auch die Commerzbank Aktiengesellschaft angehört, beträgt Euro 100.000 pro Einleger, unabhängig davon auf welche Währung die Einlagen lauten. Wenn die Einlage mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt, wie etwa dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, einer Heirat oder einer Abfindung für Arbeitnehmer, beträgt die Sicherungsgrenze für mindestens sechs Monate nach der Einzahlung Euro 500.000 pro Einleger.

Daneben ist die Commerzbank Aktiengesellschaft Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB), einer privatrechtlichen, staatlich nicht beaufsichtigten Einrichtung der privaten Banken. Der Einlagensicherungsfonds fungiert als Anschlussdeckung zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung bis zu der nach seinen Statuten festgelegten Sicherungsgrenze. Sowohl die gesetzliche Entschädigungseinrichtung als auch der Einlagensicherungsfonds sichert auch Einlagen bei rechtlich unselbständigen Niederlassungen der Commerzbank Aktiengesellschaft im Ausland ab.

Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% der Eigenmittel im Sinne von Art. 72 CRR der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

Auf der Basis des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 beträgt die aktuelle Sicherungsgrenze derzeit je Gläubiger EUR 3.983.850.000.

Bis zu diesem Betrag sind sicherungsfähige Verbindlichkeiten durch den Einlagensicherungsfonds für jeden berechtigten Kunden gesichert. Rücklieferungsverpflichtungen aus Wertpapierleihegeschäften und Verbindlichkeiten aus Wertpapierpensions- bzw. Repogeschäften sind nicht gesichert.

Der Einlagensicherungsfonds sichert Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Dies umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich Namenspapiere wie z.B. auf den Namen lautende Sparbriefe und zwar unabhängig von deren Währung. Nicht geschützt sind Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, Genussscheine, nachrangige Verbindlichkeiten sowie Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen und Gebietskörperschaften.

Seit dem 1. Oktober 2017 unterliegen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen erworben werden, nicht mehr dem Schutzumfang des freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden, gilt ein Bestandsschutz. Ab dem 1. Januar 2020 erworbene Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen mit einer Laufzeit von über 18 Monaten werden nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Auch hier gilt der Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem 1. Januar 2020 getätigt wurden. Natürliche Personen und Stiftungen sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs verweisen wir auf § 6 des Statuts der Einlagensicherungsfonds, das wir auf Verlangen zur Verfügung stellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; ausführliche Informationen zu dem Einlagensicherungsfonds, insbesondere häufig gestellte Fragen, finden Sie auf der Website des Einlagensicherungsfonds: https://einlagensicherungsfonds.de/. Dort können Sie auch die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze und das Statut des Einlagensicherungsfonds direkt abfragen. Informationen zu beiden Sicherungssystemen finden Sie auf der Website des Bundesverband deutscher Banken e.V.: https://bankenverband.de/ und auf http://einlagensicherung.de/.

Weitere Vertragsbedingungen

Datenfernübertragung & Datenträgeraustausch

Aval

Bargeldver- und entsorgung (SafeBag)

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Finanzinformationen

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Internationales Firmenkundenportal

Kartenbedingungen

Live Confirm, Live Trader, Wertpapier Online

Point of Sale

SWIFT

Zahlungsverkehr

Der maximale Betrag für eine SEPA-Echtzeitüberweisung beträgt 100.000,– EUR je Einzelauftrag. Das Zahlverfahren kann für Firmenkunden aktuell als Sammlereinreichung über EBICS genutzt werden.

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